Heute erreichte uns die Antwort aus dem Staatskulturministerium. Das besondere Alter wird anerkannt. Verantwortung liegt aber bei der Stadt und dem Land.
Hier der Wortlaut:
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Vor diesem Hintergrund obliegt die weitere Entwicklung der Kulturlandschaft in Schwerin sowie eine etwaige Bebauung allein der Stadt Schwerin und den zuständigen Behörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Der Bund kann in kommunalen Bau- und Planungsangelegenheiten, in Angelegenheiten der Kulturlandschaftspflege sowie auch des Denkmalschutz und der Denkmalpflege keinen Einfluss nehmen. Der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) kommt lediglich eine ergänzende Förderkompetenz aus der Natur der Sache für den Erhalt national bedeutender Kulturdenkmäler zu.
So unterstützt die BKM mit ihren Denkmalförderprogrammen das Engagement der Länder für den Substanzerhalt und die Restaurierung national wertvoller Kulturdenkmäler. Ein Erwerb von Kulturdenkmälern aus Denkmalprogrammen des Bundes ist nicht möglich. Ich bedauere ich, dass ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht weiterzuhelfen vermag.
Die Beauftragte der Bundesregierung
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Wir freuen uns über die erste Reaktion des Bundesministeriums und werden mit dem Ministerium im Gespräch bleiben.
Wir wollen in dem Gespräch herausfinden, ob – sofern die Stadt bereit wäre die Paulshöhe aufgrund ihres Alters als schützwürdig anzuerkennen, die erwähnte Förderkompetenz auszuüben.
Über die Antwort halten wir euch auf dem laufenden.