Paulshöhe – Klarheit beim Denkmalschutz. 

Bereits 2014 stellte der Linken Kommunalpolitiker Dirk Rosehr einen Antrag die Anlage Paulshöhe unter Denkmalschutz zu stellen. Weitere zwei mal versuchte die Aktion Stadt und Kulturschutz Teile der Anlage unter Denkmalschutz zu stellen, durch Anita Gröger und später Ralph Martini. Was wurde daraus? Und steht die Paulshöhe nun unter Denkmalschutz oder nicht?

Dirk Rosehr stellte den Antrag seinerzeit beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg Vorpommern. Sein Antrag wurde zum Teil positiv beschieden. Zwar sei die Sportstätte trotz des hohen Alters nicht als Einzeldenkmal schützenswert, allerdings stehe die Anlage als Bestandteil des „Ostorfer Hals“ bereits unter Denkmalschutz. Die Stadtvertretung hatte zwei weitere ASK Versuche ausgewählte Teile der Anlage unter Denkmalschutz zu stellen abgelehnt.

 

Der „Ostorfer Hals“

Was ist der Ostorfer Hals? Diese Frage drängt sich förmlich auf. Der Denkmalbereich „Ostorfer Hals“ umfasst das Gebiet mit den Straßenzügen Franzosenweg, Schloßgartenallee, Am Tannenhof, Parkweg, Tannhöfer Allee, Tannenhof, Kalkwerderring, Küchengartenweg, Schleifmühlenweg, Paulshöher Weg und
Paulshöher Ring, Weinbergstraße und Lennéstraße.

 

Denkmalschutzbereich

 

In der entsprechenden „Verordnung“ heißt es dazu:

Ziel der Unterschutzstellung ist die Erhaltung des historischen städtebaulichen
Grundrisses des im definierten Bereiches und des Erscheinungsbildes seiner
baulichen Anlagen und Strukturen, die durch ihre historische Substanz geprägt werden.
Soweit die Erneuerung von Bauteilen, Gruppen von Bauteilen oder ganzen Gebäuden
wegen irreparabler Schädigung der Bausubstanz unumgänglich ist, ist unter
Berücksichtigung des Verhältnisses zwischen zu erneuernder und zu erhaltender
originaler Substanz abzuwägen, inwieweit eine originalgetreue oder eine freiere
Gestaltung umgesetzt werden kann. Die Fläche, das Straßensystem, die Platzräume und
die Baufluchten sowie die Silhouette, die Maßstäblichkeit der Bebauung, die
stadträumlichen Bezüge und die Frei- und Verkehrsflächen sind zu erhalten.

 

Die ganze Verordnung kann hier gelesen werden.

 

Paulshöhe steht unter Schutz

 

Ja, die Paulshöhe muss also eigentlich erhalten werden, das sie im Denkmalschutzbereich liegt. Die Stadt hatte aber nur kurz nach Bekanntwerden dieses Sachverhaltes deutlich gemacht, dass es ein „leichtes“ sei den Denkmalschutz aufzuheben. Die Stadt hat als sogenannte „Untere Denkmalschutzbehörde“ das Recht die Verordnungen entsprechend anzupassen. Verhindern könnte dieses die sogenannte „Obere Denkmalschutzbehörde“ also das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, die Stadtvertretung oder eben ein Bürgerbegehren/Volksabstimmung.

 

Weltkulturerbe-Bewerbung

 

Schwerin möchte bekanntlich Weltkulturerbe der UNESCO werden. Dafür – und das ist Bedingung um überhaupt in den Kreis potenzieller Bewerber aufgenommen zu werden – muss eine „Pufferzone“ die baulich das zukünftige Welterbe schützen soll, eingerichtet werden. Die Pufferzone ist nach aktueller Lage der „Ostorfer Hals“.

Somit werden beim Thema Bebauung der Paulshöhe auch die mit dem Weltkulturerbe beschäftigten Vereine und Institutionen ein Wort mitzureden haben.

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Weitere Informationen zu dem Thema findet ihr regelmäßig auf unserer Facebook Seite sowie hier.

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